Eine Bauchstraffung hinterlässt normalerweise feine, helle Narben, die nach einer gewissen Zeit nur noch wenig sichtbar sind. Je nach Veranlagung und Wundheilung kann es in seltenen Fällen zu einer dickeren und leicht geröteten Narbenbildung kommen. Die für die Entfernung des Gewebes erforderlichen Schnitte werden so platziert, dass sie durch Slip oder Badeanzug gut verdeckt werden.
Grundsätzlich gilt: je stabiler das Körpergewicht, desto höher die Chance auf ein dauerhaftes Resultat. Selbst bei leichter Gewichtszunahme kann jedoch von einer bleibenden Verbesserung der Körpersilhouette ausgegangen werden.
Es muss mit einer Arbeitsunfähigkeit von rund zwei Wochen gerechnet werden. Im Fall von schwerer körperlicher Tätigkeit kann der Arbeitsausfall bis zu sechs Wochen betragen.
Sportliche Aktivitäten können nach abgeschlossener Heilung (nach ca. sechs bis acht Wochen) wieder aufgenommen werden.
Grundsätzlich birgt jede Operation gewisse Risiken (z.B. Nachblutungen, Medikamentenunverträglichkeit, Wundheilungsstörungen, Entzündungen, Narbenprobleme, Gefühlsstörungen). Sie hängen auch von der individuellen gesundheitlichen Verfassung ab. Der Arzt bespricht mögliche Risiken mit Ihnen im Rahmen der Beratungs- und Vorbereitungsgespräche.
Eine Bauchstraffung wird in der Regel nicht von der Krankenkasse bezahlt. Bei extremem Weichteilüberschuss am Bauch (sogenannte Fettschürze) nach massiver Gewichtsreduktion beteiligt sich die Krankenkasse in gewissen Fällen an den Behandlungskosten. Auch bei Zwillingsschwangerschaften mit konsekutiver Erschlaffung der Bauchwand und dadurch medizinisch relevanten Problemen wie die Rectusdiastase (Auseinanderweichen der geraden Bauchmuskulatur) übernimmt die Kasse teilweise die Kosten eines solchen Eingriffs.
Es ist in jedem Fall äusserst wichtig, dass Sie den behandelnden Arzt über Krankheiten und medikamentöse Behandlungen informieren. Zwei Wochen vor dem Eingriff dürfen keine blutverdünnenden Medikamente (Aspirin, Aspegic oder Omega 3 Fettsäuren) mehr eingenommen werden. Solche Medikamente können während der Operation zu einer vermehrten Blutung führen und den späteren Heilungsverlauf hinauszögern. Der Arzt kann von einer geplantenOperation jederzeit absehen, wenn infolge einer vorgängigen Medikamenteneinnahme das Operationsrisiko erhöht ist.